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Wussten Sie schon? Bis vor einigen Jahren war die Bezeichnung "Fotograf" noch geschützt.
Wer keinen Meistertitel oder eine vergleichbare Berufsausbildung hatte, durfte die Bezeichnung Fotograf
nicht führen. Mehrere Berufe darunter auch der Fotograf waren als Handwerksberufe festgelegt.
Seit dem 01.01.2004 wurde diese Regelung weitestgehend aufgehoben.
Seit diesem Datum darf sich jeder selbständig machen und "Fotograf" nennen, ohne Meistertitel,
auch ohne eine Ausbildung zum Fotografen. Nun könnte sich jeder der sich dazu berufen fühlt Fotograf
nennen und in seiner Website oder auf seiner Visitenkarte die Berufsbezeichnung Fotograf angeben.
Unter die Definition des zulassungsfreien Handwerks fällt die Bezeichnung Fotograf. Damit kann sich auch
jemand so nennen, der bisher keinerlei einschlägige Berufserfahrung oder Berufsausbildung hat.
Doch auch ohne den Meisterzwang bleiben die Berufsbezeichnungen wie z.B. Fotografiemeister weiterhin
erhalten und es darf sich nur derjenige so nennen, der auch hierfür entsprechende Prüfungen vorweisen
kann und bei der Handwerkskammer registriert ist. Hochzeitsfotografie, Passfotos, Eventfotografie und
Aktfotografie sind z.B. typische Handwerkstätigkeiten eines Fotografen. Wer also gewerblich fotografieren
möchte und mit der Fotografie im Kundenauftrag Geld verdienen will, muss selbstverständlich ein Gewerbe anmelden.
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